Was wir im öffentlichen Straßenverkehr gewöhnt sind, gilt oft auch auf dem Betriebsgelände. So gelten in den meisten Firmen auch dort gewisse Regeln, auch wenn diese nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Allerdings trägt für die Einhaltung dieser Regeln nicht die Polizei die Verantwortung, sondern die Sicherheitsverantwortlichen des Unternehmens, da es sich um kein öffentliches Gelände handelt und hier nicht die StVO gilt. Dieser Beitrag zeigt die wesentlichen Aspekte der Verkehrssicherheit auf dem Firmengelände.
Firmen sind für die Sicherheit selbst verantwortlich
Auf dem Firmengelände gilt keine StVO. Somit sind die Grundstückseigentümer selbst für die Verkehrssicherheit verantwortlich. In den meisten Fällen ist der Grundstücksbesitzer auch oft der Arbeitgeber, der diese Pflichten an seine Fachkräfte für Arbeitssicherheit weitergibt. Auf einigen Firmengeländen findet man daher oft den Hinweis, dass dort die StVO gilt. Das heißt für alle Beteiligten, dass sich an die gleichen Regeln zu halten haben, wie auch im öffentlichen Verkehr. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen. So müssen PKW auf dem Betriebsgelände zum Beispiel keine Zulassung nachweisen und können auch ohne Kennzeichnen fahren.
Jedes Fahrzeug muss verkehrssicher sein
Auch wenn auf dem Betriebsgelände keine StVO gilt und die Fahrzeuge rein theoretisch keine Zulassung benötigen, müssen sie dennoch gemäß der DGUV-Vorschrift 70 verkehrssicher sein und einmal jährlich von einem Sachkundigen auf deren Sicherheit überprüft werden. Also auch Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichnen müssen der Prüfung unterzogen werden. Betriebssicher bedeutet, dass die Fahrzeuge verkehrs- und arbeitssicher sein müssen. Mangelhafte oder defekte Fahrzeuge müssen sofort außer Betrieb genommen werden. Auch wenn es sich um ein Privatgelände handelt, bewegt man sich dennoch nicht in einem rechtsfreien Raum. Auch müssen Regeln wie eine Parkplatzsperre selbstverständlich auch auf einem Firmengelände berücksichtigt werden.
Nicht jeder darf jedes Fahrzeug fahren
Auf einem Firmengelände gibt es viele unterschiedliche Arten von Fahrzeugen. Zwar muss man nicht für jedes Fahrzeug einen Führerschein besitzen, dennoch ist in den meisten Fällen eine Einweisung notwendig, die dokumentiert und unterschrieben werden muss. Grundsätzlich darf kein Fahrzeug geführt werden, wenn der Mitarbeiter Alkohol oder Drogen konsumiert hat. Auch muss es geregelt sein, ob man auf den Fahrzeugen das Handy benutzen, oder Kopfhörer und Ohrenstöpsel in den Ohren haben darf. Im besten Fall legen sich Firmen eine Übersicht an, auf der ersichtlich ist, welcher Mitarbeiter welche Fahrzeugart auf dem Gelände führen darf. Bei großen Firmen erfolgen dann oft Stichproben durch hauseigenes Sicherheitspersonal oder einen Werkschutz.
Wenn Fahrzeuge das Gelände verlassen
Sobald Fahrzeuge das Firmengelände verlassen, gilt die Straßenverkehrsordnung. Das heißt das sowohl die Fahrer die jeweilige Fahrerlaubnis besitzen und die Fahrzeuge der StVO entsprechen müssen. Selbst wenn ein Gabelstapler nur kurz über die Grenze fährt, um einen LKW abzuladen, nimmt er schon am öffentlichen Straßenverkehr teil.
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