Stromkosten im Homeoffice – wann sind sie von der Steuer absetzbar?

Stromkosten im Homeoffice – wann sind sie von der Steuer absetzbar?

Weil infolge der Corona-Pandemie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre berufliche Tätigkeit im Homeoffice ausüben, steigen die Aufwendungen für Strom und andere Energiekosten. Tragen Sie die Kosten selbst, können Sie die Stromkosten in der Steuererklärung geltend machen. Dies führt in der Regel zu einer höheren Steuererstattung. Alternativ bietet sich Ihnen die Möglichkeit, weniger Strom zu verbrauchen oder den Stromanbieter zu wechseln.

Stromaufwand als Werbungskosten deklarieren

Arbeiten Sie regelmäßig im Homeoffice stellt sich die Frage, wer die Kosten für den zusätzlichen Aufwand übernimmt. Viele Arbeitgeber einigen sich mit den Mitarbeitern auf einen vollen Kostenersatz oder einen Kostenzuschuss.

Erklärt sich Ihr Arbeitgeber bereit, den zusätzlichen Aufwand zu übernehmen, entsteht für Sie kein finanzieller Schaden. Hier ist es nicht möglich, den zusätzlichen Aufwand in der Steuererklärung geltend zu machen.

Müssen Sie die Kosten allein tragen, können Sie die Stromkosten – und auch andere Aufwendungen – anteilig als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Hierzu müssen Sie den Aufwand in Ihrer Stromrechnung entsprechend dem Nutzverhältnis aufteilen. Maßgebend sind die Gesamtgröße Ihrer Wohnung und die Größe Ihres Arbeitszimmers.

Beispiel:

Sie wohnen in Wohnung, die 100 Quadratmeter groß ist. Ihr Arbeitszimmer hat eine Größe von 15 Quadratmetern. Die Stromrechnung für die komplette Wohnung beläuft sich auf 1.500 Euro im Jahr. Um den Anteil zu ermitteln, der auf Ihr Arbeitszimmer fällt, nehmen Sie die folgende Rechnung vor:

(1.500 Euro x 15) / 100 = 225 Euro.

Dies bedeutet, dass Sie 225 Euro als Werbungskosten für Strom geltend machen können. Ebenso verfahren Sie mit den anderen Kosten im Homeoffice.

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Kostensenkung durch geringeren Stromverbrauch

Durch einen geringeren Stromverbrauch können Sie die Kosten im Homeoffice ebenfalls in Schach halten. Arbeiten Sie z. B. mit einem Computer, können Sie es sich zum Vorteil machen, dass heute jedes Gerät mit einer Energiesparfunktion ausgestattet ist. Benutzen sie das Gerät nicht, weil Sie gerade Mittagspause machen, schaltet es sich automatisch in den Schlafmodus und verbraucht weniger Strom. Ihren Drucker schließen Sie nur an das Stromnetz an, wenn Sie diesen tatsächlich benötigen. Selbst im Stand-by-Modus verbraucht das Gerät Strom und verursacht Kosten, die Sie auf diese Weise einsparen können. Vorteilhaft ist es z. B. auch, wenn Sie Druckaufträge für einen bestimmten Termin (z. B. kurz vor Feierabend) bündeln und den Drucker nur während der Bearbeitung anschalten.

Überdies können Sie Kosten dadurch einsparen, dass Sie den Raum, in dem sie das Homeoffice untergebracht haben, richtig heizen und lüften.

Fazit

Üben Sie zurzeit Ihre berufliche Tätigkeit im Homeoffice aus, müssen Sie mehr Energiekosten als üblich aufwenden. Lassen Sie sich den erhöhten Aufwand nicht von Ihrem Arbeitgeber erstatten, können Sie die Stromkosten anteilig als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung machen. Sie profitieren davon, dass Ihr Finanzamt Ihnen mehr Steuern zurückerstattet. Alternativ bietet sich Ihnen die Möglichkeit, den Stromanbieter zu wechseln oder weniger Strom im Homeoffice zu verbrauchen.

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