Tattoos sind beliebter denn je und der Anteil der Leute in der Bevölkerung, die sich ein Tattoo wünschen und dieses auch offen tragen wollen, wächst stetig an. Doch am Arbeitsplatz gibt es einige Einschränkungen, was diese besondere Form der Körperbemalung angeht. Außerdem sollte man vor einem solchen Eingriff den Anbieter gründlich auswählen, um sich nicht selbst zu gefährden.
Gute Beratung und die passende Ausstattung sind unverzichtbar
Wer sich für ein bestimmtes Tattoo entschließt, sollte sich in jedem Fall in einem ersten Schritt über die genaue chemische Zusammensetzung aufklären lassen. Gute Studios bieten hier immer eine kostenlose Beratung an und erörtern mögliche Risiken und Komplikationen. Einige bunte Stoffe sind dabei besonders mit Vorsicht zu genießen.
Gelbe Tattoofarbe enthält beispielsweise recht häufig eine gewisse Menge an Aluminium, welches zu späteren Allergien und teils recht unangenehmen Reaktionen auf der Haut führen kann. Auch wurden in der Vergangenheit in diversen gelben Farbstoffen sogenannte Cadmiumsalze nachgewiesen. Tattoos können in seltenen Fällen auch zur Beeinflussung der Lymphknoten führen. Solche farbigen Tattoos sind eher eine Entwicklung der letzten Jahrzehnte und können daher noch nicht ausreichend seriös beurteilt werden. Langzeitstudien, die wichtige Erkenntnisse liefern könnten, sind bisher kaum vorhanden.
Zudem ist die Tattoo Studio Einrichtung von immenser Bedeutung. Neben bequemen Liegen ist die Hygiene einer der wichtigsten Punkte. Wird die Hygiene nicht im ausreichenden Maße eingehalten, so wird es tatsächlich kritisch. Nicht selten kommt es zu Entzündungen und Reizungen, weil die Hygiene nur bedingt berücksichtigt worden ist.
Wie sich die Lage am Arbeitsplatz aktuell darstellt
Hat man sich nun für einen bestimmten Anbieter entschieden und ist das Tattoo entsprechend gestochen, so geht es darum, dies unter Umständen am Arbeitsplatz zu verdecken. Doch, wie ist hier die rechtliche Lage? Dies lässt sich nicht eindeutig sagen und hängt auch von den spezifischen Eigenheiten des Berufes ab. Zunächst ist ein Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen. Mitunter finden sich hier Passagen, die diesbezüglich klare Aussagen treffen. So sind in Banken oft keine offenen Tattoos erlaubt. Doch die meisten Menschen lassen sich nicht im Gesicht oder am Hals tätowieren. Dies soll bedeuten, dass das Tattoo am Ende nicht für Kunden oder den Chef sichtbar sein wird. In einer Bank wird man ohnehin lange Kleidung tragen müssen.
Fazit:
Doch auch in Büros oder im Pflegebereich können sich Einschränkungen ergeben, was bedeuten soll, dass man hier unter Umständen nicht mit einem Tattoo erscheinen darf. Gerade im Bereich der Pflege könnten Patienten an einem offen zur Schau gestellten Tattoo Anstoß nehmen. Doch letztlich kommt es auch hier wieder auf die Vorgaben des Arbeitgebers an. Letztlich darf sich jeder Bürger so schmücken, wie er es für richtig und angenehm hält. Am Arbeitsplatz kann es jedoch zu deutlichen Einschränkungen kommen.
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